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+++ Zugfahrerbeaufsichtigungen bei VBU-FD >>> Anspruch des beaufsichtigten Mitarbeiters auf Aushändigung einer Kopie des Ergebnisberichtes +++


Gewerkschaft Verwaltung und Verkehr

Betriebsgruppe BVG


01. Juli 2010



Zugfahrerbeaufsichtigungen bei VBU-FD
Anspruch des beaufsichtigten Mitarbeiters
auf Aushändigung einer Kopie des Ergebnisberichtes



Durch die Gruppenleiter Zugdienst und Fahrmeister U-Bahn werden regelmäßige Zugfahrerbeaufsichtigungen durchgeführt, deren Ergebnisse schriftlich zu dokumentieren sind. Jede/r Zugfahrer/in wird zweimal jährlich beaufsichtigt, wobei das schriftlich dokumentierte Ergebnis dem / der Zugfahrer/in zur Bestätigung der Kenntnisnahme durch Unterschrift vorgelegt wird.

In der Vergangenheit habe ich bei diesen Zugfahrerbeaufsichtigungen mehrfach darauf hingewiesen, dass ich von den darüber erstellten Protokollen eine Fotokopie wünschte, da es sich bei diesen Protokollen um eine schriftliche Beurteilung handele. Meine Bitte (späteres Verlangen) nach einer Fotokopie wurde von der Abteilung VBU-FD stets ohne Angaben von Gründen willkürlich ignoriert.

Mein Schreiben an den Vorstand V (Herr Sturmowski), die grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Frage nach einen Anspruch auf Aushändigung einer Ablichtung dieser Protokolle zu klären, hatte die kostspielige (wie überflüssige) Hinzuziehung einer Anwaltskanzlei seitens des Arbeitgebers zur Folge. Hieraus resultiert der Anspruch des Mitarbeiters auf eine Fotokopie, wenn es sich bei den Dokumenten um eine Beurteilung oder einem Zeugnis handelt.

In den von VBU-FD verwendeten Vordrucken wurde nun der Begriff „Beurteilung“ durch den unsinnigen Begriff „Beobachtungspunkt“ ersetzt und die Benotungszeichen „Doppelplus (++), Plus (+) sowie Minus (-)“ entfernt. Nach Auffassung des Abteilungsleiters VBU-FD handele es sich bei den jetzt verwendeten Vordrucken nun nicht mehr um einen Beurteilungs-Vordruck, da ja das Wort „Beurteilung“ nicht mehr auftaucht.

Tja, ist denn nun ein Auto kein Auto mehr, nur weil man dem Fahrzeug die Räder abmontiert hat ???

Werden auch weiterhin Faktoren wie Fahrweise, Kundendienstverhalten oder Erscheinungsbild bewertet, ist von einer Beurteilung des Mitarbeiters auszugehen, auch wenn der Begriff selbst nicht mehr im Formular auftaucht...




Mario Hafermann (Zugfahrer Kleinprofil)




Adalbert Dietrich (Vorsitzender der Betriebsgruppe BVG)
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Betriebsgruppe BVG


12. Juli 2010



Teeaktion 2010 - Watt nu ???



Laut Info-Brief des Personalrates hat die Betriebsärztin unsere althergebrachte Verfahrensweise der Teezubereitung als unhygienisch entlarvt und als unzulässig erklärt.

Der Zweck dieser sogenannten Teeaktion ist der, dem Mitarbeiter im Fahrdienst vor Ort ein kaltes Erfrischungsgetränk darzureichen, um sich zu erfrischen und den stark überhitzten Fahrerstand ein klein wenig erträglicher zu machen. Da macht es wahrlich keinen Sinn, dem Mitarbeiter zum Selbermixen eine Packung Instant-Tee zu überreichen.

Vom Personalrat wurden tolle Alternativen aus den Bereichen Bus (VBO) und Straßenbahn (VBS) aufgezeigt (gekühltes Wasser und Tee in Tetrapacks), die seitens des Dienststellenleiters aus Kostengründen ersatzlos abgeschmettert werden. Aus Sicht der Dienststelle sei dies eine unerfüllbare Forderung des Personalrates an die Dienststelle, und die Gespräche über die Teeaktion sind offenbar auf Kosten der Fahrdienstmitarbeiter ins Stocken geraten.

Tja, watt nu ???

Man möge bitte in den TRIAS-Diensträumen sämtliche Klimaanlagen, Heizungen und Ventilatoren außer Betrieb nehmen und für Jedermann sämtliche Teeküchen schließen, sowie die Toiletten größtenteils unbenutzbar machen, und auch sonstige Annehmlichkeiten (wie Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Radios und die Wasserspender mit herrlich gekühltem Wasser) - die den Arbeitsalltag ein wenig erträglicher machen - beseitigen, und schon hat man in den TRIAS annähernd den Standard der Arbeitsbedingungen eines Zugfahrers geschaffen.

Während aber in den TRIAS-Diensträumen die Arbeitsstättenverordnung ihre Anwendung findet und regelt, wie die Arbeitsstätte beschaffen sein muss, gilt diese Verordnung nicht „in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV).

Die Teeaktion ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, und wir Zugfahrer sind diesbezüglich in gewisser Weise „auf dessen Gnaden und Wohlwollen“ angewiesen. Letztendlich zeigt es sich bei der Teeaktion aber, welchen negativen Status wir Zugfahrer beim Arbeitgeber eingenommen haben...




Mario Hafermann (Zugfahrer Kleinprofil)




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Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst:
"Rentenkürzungen auf breiter Front"
(Studie von Dr. Friedmar Fischer und Werner Siepe - März 2010)

Die beiden Verfasser dieser Studie sind Mathematiker. In dieser Studie wird detailliert die Rentenkürzung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL) dargestellt. Herzstück dieser Studie ist der Streit um die so genannte Startgutschrift für die rentenfernen Jahrgänge. Es wird an Modell- und Originalfällen die ganz besondere Rentenfalle geschildert. Auch die unrühmliche Rolle der Gewerkschaften zur VBL wird ausführlich erläutert, wobei Ross und Reiter beim Namen genannt werden. Die Studie zeigt, dass es eine konzertierte Aktion aller Akteure gab, die von der Absicht geleitet war, Leistungskürzungen auf eine mehr oder minder geräuschlosen Art in die Tat umzusetzen.


Für uns ist diese Studie ein weiterer Beweis für die Verfilzung von Gewerkschaften und Politik !!!

Die vollständige 75-seitige Studie ist über die Homepage [ http://www.startgutschriften-arge.de ] downloadbar.
Direkte Verlinkung zur Studie (Fremdanbieter): [
http://www.startgutschriften-arge.de/6/Studie_ZOED.pdf ]



[ Neuer Tarifvertrag am 18. Februar 2010 vereinbart ]

[ Die neuen Entgelttabellen ]

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[ Droht BVG-Altbeschäftigten mittelfristig die Abschaffung der Sicherungsbeträge ??? ]

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